Umlageoptimierung

Fast alle Unternehmen bis 30 Mitarbeiter (wie die Mitarbeiteranzahl berechnet wird finden Sie hier) müßen an der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsversicherung gegen Beitrag teilnehmen. Im weiteren werden wir nur die Umlageverfahren U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaftsleistungen) betrachten.

Das Umlageverfahren (U1) ist genau betrachtet eine gesetzlich verordnete Krankentagegeld-/ Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Der Arbeitgeber muß sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichern. Er entscheidet sich für einen festgelegten Erstattungsprozentsatz des Lohnfortzahlungersatzes bei Krankheit der Mitarbeiter (zwischen 40% und 80%) und entrichtet dafür im Gegenzug den jeweiligen Beitragssatz der Erstattungsstufe.

Das Umlageverfahren (U2) sichert die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen ab. Der Arbeitgeber bezahlt einen von der Krankenkasse festgelegten Beitragssatz und bekommt generell
100% der geleisteten Aufwendungen erstattet.

Die Beitragssätze der einzelnen Krankenkassen variieren innerhalb der jeweiligen Kasse um bis zu 2,5% der Jahresbruttolohnes eines Mitarbeiters  und die dazugehörenden Erstattungssätze um bis zu 35%. Die Sätze der Kassen untereinander betragen in der Spitze sogar bis zu 3,2% bei gleichzeitiger Mehrleistung!!!

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