Rüruprente? Nein Danke!

WARUM WIR IN DEN MEISTEN FÄLLEN ABRATEN

Die Rüruprente wird speziell für Selbstständige, hier besonders Handwerker, gerne empfohlen. Sie soll, Hartz 4 gesichert, für Selbstständige das Gegenstück zur gesetzlichen Rente darstellen. Am besten noch mit einer Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt um die dafür anfallenden Beiträge steuerlich geltend machen zu können.

Wir glauben, dass dieses Produkt, insbesondere weil es versicherungsbasiert ist, in den allermeisten Fällen in keiner Weise für den Aufbau einer vernünftigen zusätzlichen Altersrente geeignet ist.

Wir wollen hier nur die wichtigsten Punkte aufführen, die unserer Meinung nach gegen dieses Produkt sprechen:

1. fälschlicherweise mit Steuervorteilen in der Ansparphase angelockt wird häufig vergessen zu erwähnen, dass dafür im  Gegenzug auch die späteren Einkünfte vollständig der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz unterliegen. Deshalb handelt es sich, genauer gesagt, auch um Steuerstundung. In der Rentenbezugsphase muß deshalb häufig ein sehr hohes Alter jenseits der 80 Jahre erreicht werden, um auch nur die geleisteten Beiträge zurück zu erhalten. Von Verzinsung keine Spur. Häufig noch nicht einmal Geld gewechselt!

2. Sofern Sie während Ihres Berufslebens, als Selbstständiger/Handwerker in der Regel freiwillig gesetzlich krankenversichert gewesen sind, werden die Leistungen aus der Rüruprente zusätzlich für die Bemessung Ihres Krankenversicherungsbeitrages bis zur Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze angesetzt. Diese Beiträge reduziert, neben der Steuerpflicht, die Rente zusätzlich.

3. Klassische Kapitallebensversicherungen garantieren heute eine Verzinsung von 1,75%. Dies jedoch nicht auf das aufgewendete Kapital, sondern nur auf das nach Abzug der Kosten verbleibende Kapital.
Bei durchschnittlich kalkulierten Abschlußgebühren in Höhe von 4-7% der Ansparsumme und laufenden Kosten in Höhe von 1,5-2% pro Jahr halten wir es aufgrund des aktuellen Zinsniveaus für ausgeschlossen, dass die Deutsche Versicherungswirtschaft in den nächsten 15 Jahren auch nur annähernd vernünftige Zinsen erwirtschaften wird.

Die aktuelle Diskussion über die Neuverteilung der bereits verdienten Überschüße durch die Bundesregierung bestätigt genau diese Vermutung.

4. Sie können nie wieder Einfluß auf dieses Kapital nehmen und nie wieder frei darüber verfügen.
Die Verträge können nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Einmal geleistet Beiträge fließen immer nur in Form einer Rente und erst ab dem gewählten Renteneintrittsalter.

Es gibt unserer Meinung nach wesentlich bessere und preiswertere Möglichkeiten, Kapital für die Rente aufzubauen. Ohne hohe Abschlußgebühren, flexibel und frei verfügbar, jederzeit änderbar und mit einer guten Rentabilität. Mit unserem 95% Depot unter http://www.qui-bono.eu finden Sie alle Informationen und das erste deutsche gemanagte Fonds Discount Depot. Einfach – Sicher – Anlegen.